Wenn man Bier klassifizieren und einteilen möchte, wird man zwangsläufig mit einigen Fachbegriffen konfrontiert.
Die Einteilung in obergärig und untergärig haben wir bereits ansatzweise kennen gelernt, sie wird uns in diesem Buch noch weiter begleiten. Innerhalb dieser Bierarten gibt es jedoch eine Vielfalt von Sorten, auf die in den kommenden Seiten eingegangen wird.
Vorab sollen jedoch Begriffe wie Vollbier, Schankbier und Starkbier geklärt werden. Vollbier hat, entgegen landläufiger Meinung, wenig damit zu tun, wie schnell man durch den Genuss eines solchen Bieres den gleichnamigen Zustand erreicht. Vielmehr handelt es sich um eine Einteilung nach dem Stammwürzegehalt des Bieres. Die Stammwürze gibt den Extraktgehalt der Bierwürze an. Daraus bilden sich durch die Gärung gewichtsbezogen ca. 1/3 Alkohol und 1/3 Kohlensäure; 1/3 verbleibt als unvergorener Restextrakt.
Das Biersteuergesetz unterscheidet Bier mit niedrigem Stammwürzegehalt (unter 7%), Schankbier (7 bis 11%), Vollbier (11 bis 16%), Märzen bzw. Festbier (13 bis 16 %) und Starkbier (über 16 bzw. über 18%). |