MPU

Wer wegen alkoholisiertem Fahren von der Polizei gestellt wird, ist statistisch vorher schon bis zu 3000 mal vorher unter Alkoholeinfluss gefahren.

Wenn man mit 1,6 Promille Blutalkohol am Straßenverkehr teilnimmt, kann davon ausgegangen werden, dass eine Alkoholproblematik und eine lange Alkoholgewöhnung vorliegt; das ergaben wissenschaftliche Untersuchungen.

Wegen alkoholisiertem Autofahrens kann ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis verhängt werden. Bei der MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung, oft “Idiotentest” genannt) muss der Autofahrer dann nachweisen, dass er zukünftig nicht mehr unter Alkoholeinfluss fahren wird.

Jährlich finden ca. 100.00 Untersuchungen der MPU statt. Bei der ersten MPU fallen ca. 50% der Betroffenen durch, bei 20% wird eine Nachschulung erforderlich und 30% bekommen ihren Führerschein gleich zurück.

Beeinträchtigungen des Fahrverhaltens sind bereits ab 0,3 Promille Blutalkoholkonzentration zu erwarten. Ab einer Promillezahl von 1,6 ist die erneute Überprüfung der Fahreignung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.

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